Ihre umfassende MPU-Beratung deutschlandweit in Köln, Düsseldorf und Aachen

Ihre Medizinisch-Psychologische Untersuchung aus Köln

Wir bieten Ihnen:

  • Umfassende Aufklärung zum Thema MPU
  • Individuelle Beratung und Betreuung
  • Schulung und Vorbereitung auf Ihre MPU

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur bestandenen MPU!

Wir bieten Ihnen Einzel- und Gruppengespräche an, damit wir sicherstellen können, dass jeder Teilnehmer unabhängig vom Umfang des Verkehrsdeliktes mit größtem Engagement und möglichst effektiv wieder in den Straßenverkehr eingegliedert wird. Bei uns beraten wir niemanden nur nebenbei.

Alkohol im Straßenverkehr –
Trunkenheit am Steuer


Eine MPU bei Alkohol im Straßenverkehr kann bei einem Wert ab 1,6 Promille angeordnet werden oder wenn zum zweiten Mal mit Alkohol im Blut Auto gefahren oder ein anderes Fahrzeug geführt wird. Dann ist es nötig, sich intensiv mit dem Thema Alkohol auseinanderzusetzen. Es sollte klar sein, dass bei einer MPU wegen Alkohol der Mensch auf alle Fälle an sich arbeiten muss.


Es gibt verschiedene Kriterien, die für eine Neuerteilung eine wichtige Rolle spielen. Der Fahrzeughalter soll die Zeit ohne Führerschein sinnvoll nutzen und an einer MPU-Vorbereitung teilnehmen. Jeder der MPU-Anbieter behauptet nicht umsonst, dass eine gute Vorbereitung auf die MPU drei bis zwölf Monate an Zeit in Anspruch nehmen kann.


Bei Alkoholauffälligkeiten kann es prinzipiell ausreichen, über einen bestimmten Zeitpunkt hinweg Ihre Leberwerte überprüfen zu lassen. Hiermit wird dann ein kontrolliertes Trinkverhalten nachgewiesen. Ein vollständiger Verzicht kann aber durch die Leberwerte allein nicht nachgewiesen werden. Abstinenz lässt sich bei Alkohol prinzipiell nur durch eine Haar- oder Urinanalyse nachweisen.

Haaranalyse Alkohol

Bei der Alkohol Haaranalyse wird nach dem Abbauprodukt des Alkohols gesucht. Dieser Parameter heißt EtG, die Konzentration darf nicht höher als 7 pg/mg sein. Das Labor darf nur 3 cm (für 3 Monate rückwirkend) analysieren, auch wenn die Abnahme von längeren Haaren war.
Je nach Missbrauchsstufe müssen 6–12 Monate in Abständen von 3 Monaten (3 cm) an Abstinenz bewiesen werden.

Urinanalyse Alkohol

Bei einem Abstinenznachweis über ein Urinkontrollprogramm werden Sie über einen gewissen Zeitraum (abhängig von der geforderten Nachweisdauer) mehrmals zur Urinabgabe einbestellt. Je nach Missbrauchsstufe müssen 6 bis 12 Monate Abstinenz bewiesen werden. Dazu schließen Sie eine Vereinbarung dieser Maßnahme ab.

  • Mit 4 Urinkontrollen wird eine Abstinenz von 6 Monaten belegt.
  • Mit 6 Urinkontrollen wird eine Abstinenz von 12 Monaten belegt.

Zur Urinkontrolle werden Sie unvorhersehbar 24 Stunden vor Urinabnahme einbestellt. Dies ist notwendig, da Fremdsubstanzen nur über einen begrenzten Zeitraum nachgewiesen werden können. Die Kontrolle erfolgt unter Aufsicht und mit Identitätskontrolle, um eine Manipulation zu vermeiden.


Dies sind einige der Bedingungen, durch die die amtliche Verwertbarkeit der Probe gewährleistet werden kann.


Zu dem jetzigen Zeitpunkt gilt für den Nachweis von EtG im Urin der folgende Grenzwert: EtG 100 ng/ml (= 0.1 mg/L)

In den Beurteilungskriterien zur MPU steht, dass die Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke erfolgen muss.

Drogen im Straßenverkehr

Die Zahl der Verkehrsteilnehmer, die unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr auffallen, hat in den letzten Jahren stark zugenommen.

Auch zu uns kommen immer mehr Klienten, die wegen des Konsums von Drogen im Straßenverkehr auffällig geworden sind.

Gesetzt den Fall, dass Sie wegen eines Drogendelikts im Straßenverkehr aufgefallen sind, ist die Voraussetzung für ein positives MPU-Gutachten, der Nachweis über den Drogenverzicht zu erbringen.

Cannabis und Fahreignung

Fahrten unter Cannabis (Haschisch, Marihuana) stellen einen Sonderfall im Fahrerlaubnisrecht dar. Hier unterscheiden sich die Konsequenzen für den Führerschein danach, ob eine einmalige beziehungsweise gelegentliche Einnahme von Cannabis oder ein regelmäßiger, gewohnheitsmäßigem Konsum vorliegt
Sollten Sie mit Cannabis im Straßenverkehr aufgefallen sein, kann Ihre zuständige Verkehrsbehörde zunächst ein ärztliches Gutachten von Ihnen verlangen. Dieses Gutachten soll feststellen, ob Sie nach wie vor Cannabis konsumieren und wie stark dieser Konsum ist.


Bei der ärztlichen Untersuchung werden Sie nach Ihrem früheren und jetzigen Drogenkonsum befragt. Auch frühere Krankheiten werden erfasst. Dann wird eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Außerdem sind eine Blutuntersuchung und eine Urinanalyse auf Drogenrückstände (Drogenscreening) notwendig. In einigen Bundesländern ist ein zweites Drogenscreening nach einigen Wochen vorgeschrieben. Wenn alle Ergebnisse vorliegen, wird das ärztliche Gutachten erstellt.


Sollten neben dem Cannabiskonsum weitere Zweifel an der Fahreignung bestehen, kann die Straßenverkehrsbehörde ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten verlangen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn zusätzlich Alkohol in Ihrem Blut festgestellt wurde oder andere Auffälligkeiten bestehen (§ 14 Fahrerlaubnisverordnung).

In den Beurteilungskriterien zur MPU steht, dass die Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor nach DIN ISO EN 17025 für forensische Zwecke erfolgen muss.

8 Punkte in Flensburg

Sie sind Inhaber einer Fahrerlaubnis und haben 8 oder mehr Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg erreicht und die Verkehrsbehörde fordert von Ihnen ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten?

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Beratungs- und Vorbereitungsprogramm an und begleiten Sie bis zu einem positiven Gutachten.

Das Ziel der individuellen Beratung ist es, mit Ihnen gemeinsam Ihr Fehlverhalten im Straßenverkehr zu reflektieren sowie neue Verhaltensweisen im Straßenverkehr zu besprechen, die es in Zukunft verhindern sollen, dass Sie erneut im Straßenverkehr auffallen.

Darüber hinaus, wollen wir Ihnen Wissen vermitteln, sodass Sie die Regeln und Gesetze im Straßenverkehr zukünftig besser umsetzen können.

Sie haben bereits ein paar Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg gesammelt und möchten diese abbauen, bevor es zur Forderung einer MPU kommen kann?


Voraussetzungen zum Abbau von einem Punkt:

  • aktueller Punktestand bis zu 5 Punkten
  • Teilnahme an einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme (Fahrschule)

Wir helfen Ihnen bei Ihrer nachhaltigen Wiedereingliederung in den Straßenverkehr und beraten Sie gerne, wenn Sie aktuelle Punkte abbauen möchten. Rufen Sie uns jetzt an!

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